Webdesign für Steuerberater
Die Website für Ihre Kanzlei. Sachlich im Ton, klar im Weg zum Termin.
Wir gestalten Websites für Steuerberater und Kanzleien: mit Ihren Beratungsschwerpunkten, Online-Terminen, einer Stellenseite und einem geschützten Weg für Unterlagen. Die Basis-Website gibt es ab 1.000 € netto. Besprochen wird per Videogespräch oder vor Ort in Gera.
Mandanten wählen nach Schwerpunkt und Vertrauen.
Wer eine Steuerkanzlei sucht, will meist zweierlei wissen: Kennt sich die Kanzlei mit meiner Lage aus, etwa als Gründerin, als Praxisinhaber oder als Vermieter? Und wie läuft die Zusammenarbeit, von der ersten Nachricht bis zum Austausch der Belege? Eine Kanzlei-Website beantwortet beides in ruhigem Ton. Sie ersetzt kein Erstgespräch, sorgt aber dafür, dass die passenden Mandanten darum bitten.
Was auf eine Kanzlei-Website gehört.
- Beratungsschwerpunkte statt Leistungskatalog
- Einkommensteuer, Lohn und Jahresabschluss bieten viele Kanzleien an. Die Website zeigt, für wen Ihre Kanzlei besonders passt, zum Beispiel für Gründer, Heilberufe oder Vermieter, und was diese Mandanten bei Ihnen erwartet.
- Ein geschützter Weg für Unterlagen
- Belege und Bescheide gehören nicht in eine gewöhnliche E-Mail. Nutzt Ihre Kanzlei bereits das Mandantenportal ihrer Kanzleisoftware, führt die Website sichtbar dorthin. Fehlt ein solcher Weg, planen wir einen geschützten Bereich mit Anmeldung, in den Mandanten ihre Unterlagen hochladen.
- Termine für Erstgespräch und Beratung
- Mandanten wählen online einen freien Termin, in der Kanzlei oder per Video. Welche Gespräche frei buchbar sind und welche Sie erst nach einer Rückfrage vergeben, entscheiden Sie.
- Eine Stellenseite für Ihr Team
- Wer Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter oder Auszubildende sucht, beschreibt dort Aufgaben, Arbeitszeiten, Regeln fürs mobile Arbeiten und den kurzen Weg zur Bewerbung. Stellenanzeigen verweisen auf diese Seite, statt alles in wenige Zeilen zu pressen.
- Mandanteninformationen mit Datum
- Fragen, die viele Mandanten gleichzeitig stellen, beantworten Sie einmal auf der Website, mit Stand und Quelle. Ein Beispiel ist die E-Rechnung: Empfangen können müssen inländische Unternehmen sie seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Unternehmen sie untereinander nach Übergangsfristen: im Regelfall ab 2027, bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2028 (Bundesfinanzministerium, abgerufen am 22.09.2026). Die Inhalte kommen aus Ihrer Kanzlei, wir machen sie leicht pflegbar.
- Pflichtangaben und Datenschutz
- Das Impressum einer Steuerkanzlei nennt nach § 5 DDG unter anderem die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen. Formulare fragen nur ab, was der Erstkontakt braucht. Rechtstexte stellt Ihre Kanzlei bereit, wir bauen sie ein.
Preise
Was kostet eine Website für Steuerberater?
| Angebot | Preis | Enthalten | Zeitrahmen |
|---|---|---|---|
| Basis-Website | ab 1.000 € netto | Kanzleiprofil, Schwerpunkte, Team, Kontaktwege und Anfrageformular, ohne zusätzliche individuelle Funktionen | ab zwei Wochen |
| Website mit Funktionen | nach Umfang, Angebot vor Beginn | zum Beispiel Online-Terminbuchung mit Kalenderanbindung oder eine Stellenseite mit Bewerbungsformular | ab vier Wochen |
| Geschützter Bereich für Unterlagen | nach Umfang, Angebot vor Beginn | Anmeldung, Hochladen von Unterlagen, Rollen und Zugriffsrechte; sinnvoll, wenn Ihre Kanzleisoftware diesen Weg nicht abdeckt | nach Umfang |
| Hosting und Wartung | ab 49 € netto im Monat | Hosting, Updates, Backups und Überwachung, Antwort innerhalb von 48 Stunden | ab dem Livegang |
Anpassungen und Erweiterungen gehören nicht zur Wartung. Umfang und Preis stehen im schriftlichen Angebot, bevor wir anfangen.
Ablauf
So entsteht die Website Ihrer Kanzlei.
-
Gespräch
In 30 Minuten per Google Meet klären wir Schwerpunkte, gewünschte Mandanten, offene Stellen und den Weg, auf dem Unterlagen heute zu Ihnen kommen.
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Angebot und Vereinbarungen
Seiten, Funktionen, Preis und Zeitplan erhalten Sie schriftlich. Bevor wir mit Daten Ihrer Mandanten in Berührung kommen können, regeln wir Verschwiegenheit und Auftragsverarbeitung.
-
Texte und Entwurf
Die Texte zu Ihren Schwerpunkten schreiben wir sachlich oder übernehmen Ihre. Entwurf und Texte gehen an Sie zur Freigabe, erst dann wird gebaut.
-
Livegang
Formulare, Terminbuchung und der Link zum Mandantenportal werden vor dem Start mit Testdaten geprüft. Danach kann die Website bei uns betreut werden.
Verschwiegenheit gilt auch für die Website.
Sobald ein Formular, eine Terminbuchung oder ein geschützter Bereich Angaben von Mandanten verarbeitet, kann der Dienstleister dahinter Kenntnis von Tatsachen erhalten, die unter Ihre Verschwiegenheitspflicht fallen. § 62a StBerG verlangt dafür einen Vertrag in Textform, der den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet und ihn über die strafrechtlichen Folgen belehrt. Dazu kommt nach der DSGVO ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Beides klären wir vor dem Start. Und wir halten die Website schlank: Was für den ersten Kontakt nicht nötig ist, wird gar nicht erst abgefragt.
Vor dem ersten Schritt
Fragen von Steuerkanzleien.
Haben Sie schon Websites für Steuerkanzleien umgesetzt?
Eine veröffentlichte Kanzlei-Website können wir Ihnen noch nicht zeigen, und wir behaupten auch keine. Die Bausteine haben wir in anderen Projekten gebaut: eine Terminbuchung mit Kalenderanbindung für Insektenschutz Gera und unser eigenes Kundenportal, in dem Kunden nach der Anmeldung ihren Projektstand sehen.
Dürfen Steuerberater auf ihrer Website werben?
Ja, in den Grenzen von § 57a StBerG: Werbung muss in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichten und darf nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet sein. Wir schreiben in diesem Ton und legen Ihnen jeden Text zur Freigabe vor. Ob eine Formulierung berufsrechtlich trägt, entscheiden Sie; im Zweifel hilft Ihre Steuerberaterkammer.
Brauchen wir ein eigenes Mandantenportal, wenn unsere Kanzleisoftware eines hat?
Meist nicht. Bietet Ihre Kanzleisoftware schon einen Weg für Belege und Bescheide, verlinkt die Website ihn gut sichtbar und erklärt Mandanten den ersten Schritt. Ein eigener geschützter Bereich lohnt sich erst für Abläufe, die dort fehlen.
Können Mandanten Unterlagen über das Kontaktformular senden?
Das Kontaktformular ist für die erste Nachricht gedacht und fragt nur wenige Angaben ab. Steuerunterlagen gehören in einen geschützten Bereich mit Anmeldung, nicht in ein offenes Formular und nicht in eine gewöhnliche E-Mail.
Was muss im Impressum einer Steuerkanzlei stehen?
Neben Name, Anschrift und Kontaktwegen verlangt § 5 DDG für Berufe wie den des Steuerberaters Angaben zur Kammer, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung samt dem Staat der Verleihung und zu den berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wo sie zugänglich sind. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung verlangt zusätzlich die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung; viele Kanzleien nennen sie deshalb ebenfalls im Impressum. Den Wortlaut liefert Ihre Kanzlei.
Gestalten Sie auch Websites für Anwaltskanzleien?
Ja, nach demselben Vorgehen. Das Berufsrecht ist ein eigenes, der Maßstab aber fast wortgleich: Für Rechtsanwälte regelt § 43b BRAO die Werbung, mit derselben Grenze zwischen sachlicher Unterrichtung und Werbung um einen Auftrag im Einzelfall. Im Impressum steht dann die Rechtsanwaltskammer.
Was kostet eine Homepage für eine Steuerkanzlei?
Die Basis-Website für eine Kanzlei kostet ab 1.000 € netto. Terminbuchung, Stellenseite mit Bewerbungsformular oder ein geschützter Bereich kommen nach Umfang dazu, der Preis steht im Angebot vor Beginn. Hosting und Wartung gibt es ab 49 € netto im Monat.
Wofür soll Ihre Kanzlei gefunden werden?
Schreiben Sie mir von Ihrem Vorhaben.
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