Widerrufsbutton-Checker

Widerrufsbutton nötig? Klare Antwort in zwei Minuten.

Kurz gesagt: Seit dem 19. Juni 2026 müssen viele Online-Shops eine Funktion „Vertrag widerrufen“ anbieten (§ 356a BGB). Der Checker fragt ab, an wen, wo und was Sie verkaufen, und sagt Ihnen eindeutig, ob die Pflicht für Sie gilt. Die Umsetzung bieten wir zum Festpreis an.

Bis zu fünf kurze Fragen, danach ein klares Ja oder Nein.

Frage 1 Können Privatpersonen bei Ihnen kaufen oder buchen? Wählen Sie „Ja“, sobald Privatpersonen bestellen können, auch wenn Sie vor allem an Firmen verkaufen.
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  • Mit Paragraf zu jeder Antwort
  • Umsetzung für 290 € netto

So entscheidet der Checker

Drei Prüfpunkte. Ein klares Ergebnis.

Die Widerrufsfunktion ist Pflicht, wenn alle drei Punkte zutreffen. Dann fragt der Checker noch, ob Ihr Shop sie schon hat, und nennt die Anforderungen aus § 356a BGB.

  1. An wen Sie verkaufen

    Die Pflicht gilt nur für Verträge mit Privatpersonen. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.

  2. Wo der Vertrag zustande kommt

    Sie gilt für Verträge über eine Website oder App, auch auf Marktplätzen. Bestellungen per Telefon oder E-Mail fallen nicht darunter.

  3. Was Sie verkaufen

    Ohne Widerrufsrecht keine Widerrufsfunktion. Der Checker fragt die gesetzlichen Ausnahmen einzeln ab.

Die deutsche Norm: § 356a BGB

Was die Widerrufsfunktion können muss. Absatz für Absatz.

§ 356a BGB „Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ wurde durch das Gesetz vom 3. Februar 2026 eingefügt (BGBl. 2026 I Nr. 28) und gilt seit dem 19. Juni 2026. Er setzt die Richtlinie (EU) 2023/2673 um. Der amtliche Wortlaut steht bei § 356a BGB auf gesetze-im-internet.de.

  1. Abs. 1

    Beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder gleich eindeutig, gut lesbar, während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich.

  2. Abs. 2

    Die Kundschaft gibt ihren Namen, Angaben zum Vertrag oder Teil des Vertrags und eine E-Mail-Adresse oder ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel für die Bestätigung an.

  3. Abs. 3

    Danach folgt ein eigener Schritt, beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder gleich eindeutig.

  4. Abs. 4

    Sie bestätigen den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit.

  5. Abs. 5

    Ein Widerruf, der vor Fristende über die Funktion abgeschickt wird, gilt als rechtzeitig.

Widerrufsrecht und Ausnahmen

Wann es kein Widerrufsrecht gibt. Und wann doch.

Die Funktion braucht nur, wer Verträge mit Widerrufsrecht schließt. Die Ausnahmen stehen in § 312g BGB und § 312 BGB. Wichtig: Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen (§ 356 BGB), es besteht aber zunächst, und so lange muss die Funktion verfügbar sein.

Widerrufsrecht im Fernabsatz je Angebotsart
Angebot Widerrufsrecht Grundlage
Waren aus dem Sortiment, zum Beispiel Kleidung, Technik, Möbel oder Ersatzteile Ja § 312g Abs. 1 BGB
Versiegelte Hygiene- oder Kosmetikartikel, versiegelte Software, CDs oder DVDs Ja § 312g Abs. 2 Nr. 3 und 6 BGB
Dienstleistungen, zum Beispiel Beratung, Handwerk, Reinigung oder Kurse Ja § 312g Abs. 1, § 356 Abs. 5 BGB
Digitale Inhalte wie Downloads, Online-Kurse oder Software ohne Datenträger Ja § 312g Abs. 1, § 356 Abs. 6 BGB
Abos und Mitgliedschaften, auch Zeitschriften-Abos Ja § 312g Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 7 BGB
Maßanfertigungen und personalisierte Waren Nein § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
Lebensmittel, die schnell verderben, Blumen oder frisch zubereitete Speisen Nein § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB
Tickets und Buchungen für einen festen Termin: Veranstaltungen, Freizeit, Hotel, Mietwagen oder Catering Nein § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
Einzelne Zeitungen oder Zeitschriften ohne Abo Nein § 312g Abs. 2 Nr. 7 BGB
Medizinische Behandlungen, zum Beispiel ärztlich, physiotherapeutisch oder heilpraktisch Nein § 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB
Fahrkarten und Flüge (Personenbeförderung) oder Pauschalreisen Nein § 312 Abs. 2 Nr. 14 und Abs. 6 BGB

Umsetzung

Widerrufsbutton einbauen lassen. Zum Festpreis.

Wir bauen eine einfache Widerrufsfunktion in Ihren Shop ein, die die Anforderungen aus § 356a BGB technisch abdeckt. Nicht verwechseln: Der Kündigungsbutton für laufende Verträge gilt schon seit 2022 und ist eine andere Pflicht.

Festpreis

Einfache Widerrufsfunktion für Ihren Shop

290 € netto, einmalig

  • Button „Vertrag widerrufen“, gut sichtbar auf jeder Seite Ihres Shops
  • Formular mit Name, Bestellnummer oder Vertrag und E-Mail-Adresse
  • Zweiter Schritt „Widerruf bestätigen“
  • Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit
  • Benachrichtigung an Sie bei jedem Widerruf

Nicht enthalten sind Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung und die Abwicklung der Rücksendung.

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Häufige Fragen

Was Sie vorher wissen möchten.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB. Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, für die ein Widerrufsrecht besteht, muss auf der Website oder in der App eine Funktion „Vertrag widerrufen“ anbieten. Darüber schicken Kunden den Widerruf direkt ab und bekommen eine Eingangsbestätigung.

Seit wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Seit dem 19. Juni 2026. Eingefügt wurde § 356a BGB durch das Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28). Europarechtliche Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/2673.

Gilt die Pflicht auch für reine B2B-Shops?

Nein. Das Widerrufsrecht im Fernabsatz steht nur Verbrauchern zu, und ohne Widerrufsrecht gibt es keine Widerrufsfunktion. Das gilt aber nur, solange Privatpersonen tatsächlich nicht bei Ihnen bestellen können.

Reicht ein Muster-Widerrufsformular auf der Website?

Nein. Das Muster-Widerrufsformular und ein Kontaktformular sind etwas anderes als die Widerrufsfunktion. § 356a BGB verlangt eine eigene Funktion mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“, einem Schritt „Widerruf bestätigen“ und einer Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit.

Brauche ich die Funktion, wenn ich nur Maßanfertigungen oder Tickets verkaufe?

Nein, wenn für alles, was Sie online verkaufen, kein Widerrufsrecht besteht. Das ist etwa bei Maßanfertigungen, schnell verderblichen Waren und Freizeitleistungen mit festem Termin der Fall (§ 312g Abs. 2 BGB). Verkaufen Sie daneben Waren mit Widerrufsrecht, brauchen Sie die Funktion.

Was kostet die Umsetzung bei Akuma Digital?

Eine einfache Widerrufsfunktion bauen wir zum Festpreis von 290 € netto einmalig in Ihren Shop ein: Button „Vertrag widerrufen“, Formular, Bestätigungsschritt und automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Nicht enthalten sind Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung und die Abwicklung der Rücksendung.

Ist das Ergebnis eine Rechtsberatung?

Nein. Der Checker wendet den Wortlaut von § 356a, § 312 und § 312g BGB auf Ihre Antworten an, Stand 26.09.2026. Er prüft weder Ihren Shop noch Ihre Verträge. Die Angaben sind eine Information und keine Rechtsberatung.

Felix am Laptop
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Patrik Saroz · Geschäftsführer von SAP Gebäudereinigung Apolda